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Gute traditionelle Küche

Jedes Gericht, das von unseren Köchen zubereitet wird, ist mit der Geschichte unseres Landes verflochten und basiert auf der Weisheit der Rezepte unserer Großmütter, Seit Generationen weitergegeben.

Unsere Zutaten sind ausgewählt und sehr frisch, Hauptsächlich von unserem Bauernhof produziert, um Ihrem Gaumen ein unvergessliches Erlebnis zu garantieren!

*Wenn Sie Nahrungsmittelallergien und/oder -unverträglichkeiten haben, Melden Sie es unseren Mitarbeitern und fragen Sie nach unseren Speisen und Getränken. Wir können Sie bestmöglich beraten.

MENÜ

Reichhaltige kalte und warme Vorspeisen vom Bauernhof:

Platte mit Schinken und Pecorino-Käse aus Campotosto, Gebratene Pizza; Drei warme Vorspeisen des Tages dazwischen: Gemüse-Tempura, Pallotta cacio e ovo, Obsttorte, Parmigiana, Gefüllte Tomate…

Euro 15,00

Erste Gänge:

Chitarra mit Fleischsauce

Tagliatelle mit dem Duft des Gemüsegartens

Rintrocilo mit Speckragout und Wacholderbeeren

Euro 10,00

Erste Gänge:

Ravioli mit Tomatensauce

Pecorara-Ringe

Gnocchi mit Tomatensauce

Traditioneller oder vegetarischer knuspriger Blätterteig

Euro 12,00

Secondi piatti:

Schneiden (Gr. 200) gegrillter Rucola und Kirschtomaten

Gemischte Glut (Wurst, hacken, Huhn)

Spieße

Euro 16,00

Euro 1,20 (jeder)

Höhenlinie:

Gebratenes Gemüse

Bratkartoffeln

Pommes frites

Salat

Euro 4,00

Dessert des Hauses:

Traditionelle süße Pizza

Tiramisu

Käsekuchen

Pannacotta

Zersetzt

Euro 4,00

Wein in Karaffe 1lt

Euro 8,00

Wein in Karaffe 1/2lt

Euro 5,00

Flaschenwein

(Weingut Barone di Valforte)

Euro 12,00

Bier 0,33cl

Euro 3,00

Erfrischungsgetränk in Dosen

Euro 3,00

Kaffee

Euro 1,00

Digestiv

Euro 3,00

Prosecco/Sekt in Flaschen

Euro 15,00

ALLERGEN-INFORMATIONEN

Die Nummern neben der Beschreibung der Speisen entsprechen den Allergenen gemäß "ANHANG II der EU-Verordnung 1169/2011"

Liste der Allergene

STOFFE ODER PRODUKTE, DIE ALLERGIEN ODER UNVERTRÄGLICHKEITEN AUSLÖSEN

1. Glutenhaltiges Getreide, nämlich: Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Spelz, Kamut oder deren hybridisierte Stämme und Folgeprodukte, außer:
bei) Glukosesirupe auf Weizenbasis, einschließlich Dextrose (1);
b) Maltodextrin auf Weizenbasis (1);
c) Glukosesirupe auf Gerstenbasis;
d) Getreide für die Herstellung von alkoholischen Destillaten, einschließlich Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs.
2. Krebstiere und Krustentiererzeugnisse. 3. Eier und Eiprodukte.
4. Fisch und Fischerzeugnisse, außer:
bei) Fischgelatine, die als Trägerstoff für Vitamin- oder Carotinoidpräparate verwendet wird;
b) Gelatine oder Hausenblase als Schönungsmittel in Bier und Wein. 5. Erdnüsse und Erdnussprodukte.
6. Sojabohnen und Sojabohnenerzeugnisse, außer:
bei) Raffiniertes Sojaöl und -fett (1);
b) Natürliche gemischte Tocopherole (E306-KARTON), natürliches D-alpha-Tocopherol, natürliches D-alpha-Tocopherolacetat, natürliches D-alpha-Tocopherolsuccinat auf Sojabasis;
c) Pflanzenöle aus Phytosterinen und Phytosterinestern auf Sojabasis;
d) Pflanzenstanolester aus Pflanzenölsterinen auf Sojabohnenbasis. 7. Milch und Milcherzeugnisse (inkl. Laktose), außer:
bei) Molke zum Herstellen von alkoholischen Destillaten, einschließlich Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs;
b) Milchkännchen.
8. Nüsse, d.h.: Mandeln (Amygdalus communis L.), haselnüsse (Corylus avellana), Walnüsse (Juglans Regie), Cashewnüsse (Anacardium occidentale), Pekannüsse [Carya illinoinensis (Wangenh.) K. Koch], Paranüsse (Bertholletia excelsa), pistazien (Pistacia vera), Macadamianüsse oder Queenslandnüsse (Macadamia ternifolia), und ihre Produkte, ausgenommen Schalenfrüchte, die zum Herstellen von alkoholischen Destillaten verwendet werden, einschließlich Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs.
9. Sellerie und Sellerieprodukte.
10. Senf und Senferzeugnisse.
11. Sesam und daraus gewonnene Erzeugnisse.
12. Schwefeldioxid und Sulfite in Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/Liter als Gesamt-SO2, das für Produkte zu berechnen ist, die verzehrfertig angeboten oder gemäß den Anweisungen des Herstellers rekonstituiert werden.
13. Lupinen und Lupinenprodukte.
14. Weichtiere und Schalentiere.
(1) Und Derivate, soweit die Verarbeitung, der sie unterzogen wurden, nicht geeignet ist, den von der Behörde für das Grunderzeugnis, aus dem sie gewonnen werden, bewerteten Allergenitätsgrad zu erhöhen.